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Obwohl der Bedarf an Pflegekräften ständig steigt, bleibt bis jetzt jeder zweite Pflegestudienplatz unbesetzt. Um die Attraktivität zu steigern, sollen Pflegestudierende zukünftig eine Vergütung erhalten. 

 

Das Bundeskabinett hat im Mai 2023 einen Gesetzentwurf zum Pflegestudiumsstärkungsgesetz gebilligt. Demnach soll das Pflegestudium zukünftig als duales Studium gestaltet werden. Zu Beginn der hochschulischen Pflegeausbildung schließt der Studierende einen Ausbildungsvertrag 

mit einem Träger ab, der den praktischen Teil der Ausbildung gestaltet. Insgesamt ist die Hochschule für die Koordination der theoretischen Lehrveranstaltungen sowie der praktischen Ausbildung verantwortlich.  Die angehenden Pflegefachkräfte erhalten während des gesamten Ausbildungszeitraum eine angemessene Vergütung. Doch soll auch derjenige, der sich bereits im Pflegestudium befindet, für die verbleibende Studiendauer eine Vergütung erhalten, ohne dass eine Umstrukturierung des Studiums notwendig ist. 

 

Aber auch die Einrichtungen für die praktische Ausbildung sollen von dem Gesetz profitieren. Zukünftig sollen sie, wie auch bei der rein beruflichen Ausbildung, über einen Ausbildungsfond eine Rückerstattung ihrer Kosten erhalten. Dies soll dazu führen, das mehr Praxisplätze für Plegestudierende angeboten werden. 

 

Durch die Ausbildungsvergütung sollen der Zwang, zusätzlich arbeiten zu müssen, entfallen. So können sich die angehenden Pflegekräfte voll ihrer Ausbildung widmen. Es ist zu hoffen, dass dies die Attraktivität des Pflegestudium deutlich steigert.