Viele Einrichtungen im Gesundheitswesen klagen über einen Mangel an Mitarbeitern. Eine wichtige Säule im Pflegebereich stellen die Pflegeassistenten dar. Doch ist diese Ausbildung bis jetzt nicht bundesweit reguliert, was natürlich der Attraktivität dieses Berufsbildes schadet.
Obwohl Deutschland nur 16 Bundesländer hat, existieren derzeit 27 unterschiedliche Varianten für die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Dies liegt daran, dass in einzelnen Bundesländern mehrere Varianten der Pflegeassistenz-Ausbildung nebeneinander existieren. So gibt es zum Beispiel Ausbildungen, die sich noch nach der alten Trennung in Alten- und Krankenpflege orientieren. Daneben existieren Ausbildungen, die bereits generalistisch und damit eher entsprechend der neuen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für dreijährige Pflegefachkräfte ausgerichtet sind. Doch unterscheiden sich die Ausbildungen noch in vielen anderen Details. So variiert die Ausbildungsdauer zum Beispiel zwischen zwölf und 24 Monaten, die Ausbildungsinhalte weichen stark voneinander ab und die Abschlüsse führen zu unterschiedlichen Berufsbezeichnungen.
Die Regierungsparteien haben deshalb im Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie ein Assistenzberufegesetz entwickeln möchten, das die Ausbildung der Pflegeassistenten bundesweit einheitlich regelt.
Erste Details zu dem Gesetzentwurf sind im März 2024 publik geworden. Demnach soll die Ausbildung zur Pflegeassistenz generalistisch ausgerichtet sein und 18 Monate umfassen. Voraussichtlich soll Ausbildungsbeginn der 1. Januar 2026 sein.
Im Vorfeld haben viele Verbände, so auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ihre Wünsche und Vorstellungen der Politik übermittelt. Ein wichtiger Aspekt ist zum Beispiel, die einzelnen Ausbildungszweige besser zu verzahnen. So soll für die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft die Ausbildungsdauer zur Pflegeassistenz anerkannt werden. Umgekehrt soll, wer nach der ersten Hauptprüfung bei der dreijährigen Ausbildung abbricht, die Berufsbezeichnung Pflegeassistent führen dürfen. Dafür ist es aber wichtig, die Pflegeassistenz-Ausbildung ähnlich auszurichten wie das erste Jahr der Pflegefachkraft-Ausbildung.
Es ist zu hoffen, dass das Pflegeassistenzgesetz unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Auszubildenden sowie der essenziellen Wünsche entsprechender Verbände, bald verabschiedet wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und damit dem Pflegekräftebedarf besser entgegenwirken zu können.