Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach setzt sich dafür ein, dass die Kompetenzen professionell Pflegender deutlich erweitert werden sollen. Auf einer Pressekonferenz im Dezember 2023 sprach er in diesem Zusammenhang sogar von einem „Neustart in der Pflege“.
Besagte erweiterte Kompetenzen und Befugnisse der Pflegefachkräfte in Deutschland sollen zukünftig im Pflegekompetenzgesetz geregelt werden. Dies ist vor allen Dingen notwendig, da schon heute eine Reihe von gut ausgebildeten Pflegefachkräften mehr Aufgaben übernehmen könnten, als sie es derzeit rechtlich eigenständig dürfen. Damit bleiben bereits vorhandene Potenziale zur Verbesserung der Patientenpflege ungenutzt.
So sieht ein Eckpapier, welches als Vorlage für den Gesetzentwurf dient, unter anderem die Etablierung des Berufsbilds der Advanced Practice Nurse (APN) vor. Auf Deutsch könnte man das Berufsbild als Pflegeexperte beziehungsweise Pflegeexpertin bezeichnen. Mit der Etablierung des neuen Berufsbildes soll anderen Berufsgruppen keine Kompetenzen weggenommen werden. Ganz im Gegenteil soll sich damit die Kapazität gut ausgebildeter Kräfte zur Sicherstellung der Patientenversorgung erhöhen. Auch die Zusammenarbeit und das sich Begegnen auf Augenhöhe zwischen ärztlichem Personal und Pflegekräften soll somit verbessert werden.
Bereits in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde in den USA das Modell der APN erfolgreich eingeführt. Mittlerweile ist das Berufsbild in vielen anderen Ländern, zum Beispiel Australien und in den Niederlanden etabliert, wenn auch die Berufsbezeichnungen Länderspezifisch oft voneinander abweichen. So werden diese bestens ausgebildeten Pflegekräfte auch als Clinical Nurse Specialist oder Nurse Practitioner bezeichnet. In Ländern, in denen schon lange nach diesem Modell gearbeitet werden, hat sich der Verantwortungsbereich der APN deutlich erweitert. So dürfen sie zum Beispiel diagnostisch tätig sein und Medikamente oder Hilfsmittel verordnen. Die Ausbildung der APNs sieht ein Masterstudium gepaart mit praktischer Berufserfahrung vor.
Noch steht nicht fest, wie in Deutschland die endgültigen Richtlinien für die Ausbildung, Kompetenzen und Befugnisse der Pflegeexperten und -expertinnen geregelt werden. Vermutlich soll die Diagnosestellung und Erstverordnung von Medikamenten dem ärztlichen Personal vorbehalten bleiben. Es gilt auch abzuwarten, in welchem Rahmen bereits bestehende Qualifikationen und Berufserfahrungen anerkannt werden.
Neben der Verbesserung der Pflegesituation im Krankenhaus und im häuslichen Umfeld bringt das neu geschaffene Berufsbild weitere Vorteile mit sich. Die Schaffung eines hoch attraktiven Berufsbildes in der Pflege wird mit einem höheren Gehalt, mehr Eigenverantwortung und einem gestiegenen Image in der Gesellschaft verbunden sein. Dies soll mehr junge Menschen dazu bewegen, eine Karriere in der Pflege anzustreben.